Barrierefreiheit

Information nach § 14 Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

Nachfolgend können Sie sich über die Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr der ADAC Autovermietung GmbH informieren.

1. Informationen zu unserer Dienstleistung

2. Informationen zur Barrierefreiheit

a) Beschreibung der geltenden Anforderungen

Für unsere Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr (Digitale Dienste) gelten nach dem BaFG besondere Anforderungen für Dienstleistungserbringer.

Wir bieten einen digitalen Dienst an, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht wird.

Dieser Dienst ist von uns barrierefrei zu gestalten, sodass er für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

 

b) Beschreibung, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt 

Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Um die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG gesetzeskonform umzusetzen, gestaltet wir daher unseren digitalen Dienst für Verbraucher in barrierefreier Form und berücksichtigen insbesondere die europäische Normvorgabe der EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines – WCAG. Wir setzen dabei die jeweils erforderlichen Maßnahmen für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit in unseren jeweiligen digitalen Diensten um.

Mit der Umsetzung und Einhaltung der aufgeführten Anforderungen und Prinzipien stellen wir sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu unserem digitalen Dienst genießen können und ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt wird.

 

3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Österreich ist das Sozialministeriumservice (SMS) mit Sitz in Wien.

 

 

Stand: Juni 2025

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.