Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADAC Autovermietung GmbH für die Vermittlung von Mietwagen und Transportern (Vermittlungsbedingungen)

1. Inhalt der Serviceleistung Vermittlung

a. Die ADAC Autovermietung GmbH stellt eine Internetplattform und darüber hinaus eine telefonische Reservierungs- und Informationsmöglichkeit für die automatisierte Vermittlung von Mietwagen und Transportern (nachfolgend gemeinsam als Fahrzeuge oder Mietfahrzeuge bezeichnet) in Deutschland, Österreich und in internationalen Destinationen zur Verfügung. Die ADAC Autovermietung GmbH vermittelt Ihnen auf diese Weise Mietfahrzeuge zu günstigen Festpreisen und Konditionen. Auf der Basis der durch die ADAC Autovermietung GmbH als Vertreter des Autovermieters bestätigten Reservierung/Buchung schließen Sie später am Ort der Fahrzeugübergabe einen gesonderten, in der Regel schriftlichen, Mietvertrag mit Ihrem jeweiligen Autovermieter. Auf die Ausgestaltung und den Abschluss des Mietvertrages zwischen dem jeweiligen Autovermieter und Ihnen hat die ADAC Autovermietung GmbH keinen Einfluss.

b. Als Vermittler schuldet Ihnen die ADAC Autovermietung GmbH allgemeine Informationen und die Abwicklung der Reservierung/Buchung als Vertreter des Autovermieters, nicht jedoch die Leistungen des Mietvertrages, die ausschließlich durch den jeweiligen Autovermieter erbracht werden. Der Mietvertrag stellt ein eigenes und unabhängiges Rechtsverhältnis dar, das ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Autovermieter zustande kommt. So stellen insbesondere Angaben über die Leistungen des jeweiligen Autovermieters keine Garantieerklärungen oder Zusicherungen der ADAC Autovermietung GmbH dar, sondern beruhen auf den Angaben der Autovermieter und Versicherer. Daher bestehen beispielsweise bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme (z.B. durch Flugverspätung) oder bei einem nicht in Anspruch genommenem Fahrzeug keine Erstattungsansprüche gegenüber der ADAC Autovermietung GmbH. Absprachen zwischen Ihnen und dem Autovermieter haben keine bindende Wirkung zu Lasten der ADAC Autovermietung GmbH.

2. Hinweise zu den Preisen

Die Preise zu den Mietangeboten sind in Euro angegeben. Die Preisberechnung richtet sich nach dem Anmietdatum sowie nach Angebot und Nachfrage des jeweiligen Vermieters. Die in der Reservierungsbestätigung und der Buchungsbestätigung/Zahlungsinformation aufgeführten Preise sind verbindlich.

3. Fahrzeugkategorien

Reservierungen/Buchungen können nur für eine Fahrzeugkategorie entgegengenommen werden. Der angezeigte Fahrzeugtyp ist lediglich als Beispiel für die entsprechende Fahrzeugklasse zu verstehen und unverbindlich.

4. Sonderzubehör / Extras

Je nach Autovermieter und Destination kann es möglich sein, Sonderzubehör/Extras (Dachgepäckträger, Kindersitze, Navigationssysteme, etc.) in der Online-Buchungsstrecke oder über die telefonische Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH verbindlich mit zubuchen. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die ADAC Autovermietung GmbH im Rahmen der Buchungsbestätigung/Zahlungsinformation (vgl. Ziffer 7 a.) oder der Autovermieter rechnet die hierfür anfallenden Kosten am Ort der Übergabe des Mietfahrzeuges direkt mit Ihnen auf der Grundlage der tagesaktuellen Preise des Autovermieters im Zeitpunkt der Übergabe ab. Die Preisangaben in der Online-Buchungsstrecke oder die Angaben der Mitarbeiter*innen der Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH sind für den Fall der Abrechnung durch den Vermieter unverbindlich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Rahmen des Buchungsprozesses sowie auf Ihrem Mietfahrzeuggutschein (Voucher).
Sofern keine verbindliche Buchung von Sonderzubehör/Extras möglich ist, können Sie telefonisch bei der Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH eine Anfrage nach Sonderzubehör/Extras stellen. Die Auskünfte der Reservierungsabteilung sind unverbindlich. Maßgeblich sind die Verfügbarkeiten des jeweiligen Autovermieters zum Zeitpunkt der Übergabe. Es gelten die zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen Preise des Autovermieters. 

5. Inklusivleistungen

Bitte beachten Sie, dass für Reservierungen/Buchungen, je nach Destination und Anbieter, Tarife mit unterschiedlichen Inklusivleistungen angeboten werden. Die inkludierten Leistungen werden jeweils bei der Auswahl des Tarifes im Rahmen des Buchungsprozesses und in den Informationen/Unterlagen zur Reservierungsbestätigung ausgewiesen. 
Die von vielen Autovermietern geforderte Kaution, die in der Regel mittels Kreditkarte geleistet werden muss, ist nicht im angegebenen Preis enthalten. Die Bezahlung aller Zusatzgebühren für z.B. Sonderzubehör und Extras zuzüglich nationaler örtlicher Steuer erfolgt vor Ort bei Abschluss des Mietvertrages und der Fahrzeugübernahme.
Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden nach Reservierung/Buchung erhoben werden, sind zusätzlich zu den Inklusivleistungen kundenseitig direkt an den Autovermieter zu bezahlen. Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zu den einzelnen Ländern auf Ihrem Mietfahrzeuggutschein, da für einige Destinationen abweichende Bedingungen gelten können. 

6. Einwegmieten

Je nach Autovermieter und Destination sind Einwegmieten möglich. Eventuelle Zusatzkosten für die Einwegmiete werden entweder vor Ort bei Abschluss des Mietvertrages und der Fahrzeugübernahme durch den jeweiligen Autovermieter abgerechnet oder direkt in den Mietpreis einkalkuliert, den Sie im Rahmen der Reservierung/Buchung über die ADAC Autovermietung GmbH dargestellt bekommen und den Sie der Buchungsbestätigung/Zahlungsinformation entnehmen können. Bitte beachten Sie die Hinweise im Rahmen des Buchungsprozesses sowie auf Ihrem Mietfahrzeuggutschein (Voucher).

7. Reservierungs- / Buchungsablauf

a. Tarife mit Vorauszahlung:

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie im Namen und im Auftrag des Autovermieters per E-Mail eine Buchungsbestätigung/Zahlungsinformation durch die ADAC Autovermietung GmbH. 28 Tage vor Mietbeginn wird Ihre Kreditkarte oder Ihr PayPal-Konto mit dem Betrag belastet. Erfolgt die Buchung kürzer als 28 Tage vor dem Mietbeginn, ist die Zahlung mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Zahlungsinformation fällig. Den Mietfahrzeuggutschein (Voucher) erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Reiseantritt per E-Mail oder Fax, bei kurzfristigerer Buchung rechtzeitig vor Reiseantritt. Legen Sie diesen Mietfahrzeuggutschein (Voucher) dem Autovermieter am Ort der Anmietung vor, um nach Abschluss des Mietvertrages und Hinterlegung der Kaution (per Kreditkarte) Ihr Fahrzeug zu erhalten. Bei einem nicht erfolgreichen Zahlungseingang, ist die ADAC Autovermietung GmbH berechtigt, die Buchung im Namen und im Auftrag des Autovermieters zurückzunehmen.

Bei Tarifen mit Vorauszahlung vereinbaren Sie und die ADAC Autovermietung GmbH, dass Sie der ADAC Autovermietung GmbH mit Drücken des Buttons „jetzt buchen“ einen Zahlungsauftrag mit der Maßgabe erteilen, das Entgelt für den Mietwagen über das von Ihnen gewählte Bezahlverfahren einzuziehen und nach Abschluss des Mietvertrags an den betroffenen Autovermieter auszubezahlen.

b. Tarife ohne Vorauszahlung:

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie im Namen und im Auftrag des Autovermieters per E-Mail eine Reservierungsbestätigung durch die ADAC Autovermietung GmbH. Legen Sie diese Reservierungsbestätigung bei Fahrzeuganmietung dem Autovermieter am Ort der Anmietung vor, um nach Abschluss des Mietvertrages und Hinterlegung der Kaution (per Kreditkarte) Ihr Fahrzeug zu erhalten.

8. Stornierung

Stornierungen müssen vor dem in der Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung genannten Mietbeginn telefonisch über die Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH erfolgen und während der Öffnungszeiten bei uns eingehen. Alternativ können Sie vor Mietbeginn auch online die Stornierung vornehmen. Bei Stornierung vor dem durch die ADAC Autovermietung GmbH bestätigten Mietbeginn entstehen keine Stornierungskosten. Sie erhalten dann durch die ADAC Autovermietung GmbH die geleistete Zahlung zurück. Bei Zahlung mittels Kreditkarte, erfolgt eine Rückbuchung auf die im Rahmen der Buchung verwendete Kreditkarte. Stornierungen ab dem Zeitpunkt des durch die ADAC Autovermietung GmbH bestätigen Mietbeginns sind nicht möglich. Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung ist für diesen Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie das Fahrzeug nicht zu dem durch die ADAC Autovermietung GmbH bestätigten Zeitpunkt übernehmen, ohne im Vorfeld eine rechtzeitige Stornierung vorgenommen zu haben.

9. Änderung der Reservierung / Buchung und Verlängerung der Nutzungsdauer

Für Änderungen, die über die ADAC Autovermietung GmbH vorgenommen werden, werden neben der errechneten Preisänderung durch den Autovermieter keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sämtliche Änderungen vor Anmietung (Änderung der Flugdaten oder Fahrzeuggruppe, etc.) nehmen Sie bitte über die Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH vor. Sollten Sie sich entschließen, Ihr Mietfahrzeug länger behalten zu wollen, beantragen Sie bitte die Verlängerung vor Ablauf des Mietvertrages und der vereinbarten Nutzungsdauer über die Anmietstation Ihres Autovermieters. Wird die Verlängerung direkt vor Ort mit dem Autovermieter vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf den durch uns vermittelten Vorzugstarif. In einem solchen Fall kann der Autovermieter die Zahlung des jeweils örtlich relevanten Tarifs verlangen.  Bei Überschreitung (meist schon ab 30 Minuten) der vereinbarten Mietdauer (24 Stundenregelung), die in Ihrem Mietvertrag angegeben ist, ist Ihr jeweiliger Autovermieter ohne vorherige Absprache berechtigt, Ihnen die weiter angefallenen Kosten direkt zu berechnen. Eine teilweise Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeuges ist ausgeschlossen.

10. Fahrzeugübergabe / Mietvertrag

a. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Übergabezeiten müssen durch Sie eingehalten werden. Bei unvorhergesehenen Verspätungen informieren Sie bitte die Anmietstation per Telefon über Ihre Verspätung, damit das Mietfahrzeug weiterhin für Sie bereitgehalten wird. Der Autovermieter ist berechtigt, die Reservierung zu stornieren, wenn das Mietfahrzeug nicht spätestens 60 Minuten nach der vereinbarten Übergabezeit abgeholt worden ist.

b. In der Regel haben die Autovermieter im Zielgebiet ihre Mietfahrzeugstation im Flughafengebäude. Überprüfen Sie das Fahrzeug bei Übergabe unbedingt auf evtl. Schäden und lassen Sie sich diese auf dem Mietvertrag/Übergabeprotokoll bestätigen, um Streitigkeiten bei Schäden, die im Rahmen der Rückgabe des Mietfahrzeuges festgestellt werden, zu vermeiden. Wenn das Fahrzeug nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie Mängel entdecken, reklamieren Sie diese bitte sofort am Ort der Übergabe und vor Abschluss des Mietvertrages, da Sie sonst Ansprüche gegen den Autovermieter verlieren können oder Forderungen von Seiten des Autovermieters ausgesetzt sein können.

c. Bei Übergabe müssen Sie das Mietvertragsformular des Autovermieters unterzeichnen. Lesen Sie den Mietvertrag und die Vermietbedingungen vor Abschluss genau durch und bewahren Sie eine Ausfertigung des Vertrages auf. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag bei Anmietungen im Ausland meist in Englisch und/oder in Landessprache ausgestellt wird. 

11. Kaution

Bei vielen Autovermietern muss zur Sicherheit vor Ort eine Kaution hinterlegt werden. Die zu hinterlegende Kaution muss je nach Land und Autovermieter in Landeswährung geleistet werden. Bei den meisten Autovermietern wird ausschließlich die Kreditkarte auf den Namen des Mieters als Kaution akzeptiert. Ohne Kautionshinterlegung haben Sie trotz bestätigter Reservierung/Buchung keinen Anspruch auf eine Fahrzeugübergabe. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reservierung/Buchung über die Mietbedingungen des jeweiligen Autovermieters oder kontaktieren Sie die Reservierungsabteilung der ADAC Autovermietung GmbH und beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Mietfahrzeuggutschein (Voucher).

12. Alter des Fahrers

Das erforderliche Mindestalter ist von Land zu Land unterschiedlich, beträgt aber in der Regel 21 Jahre. In einigen Ländern gibt es auch eine Altersbegrenzung nach oben. Bitte informieren Sie sich vor Buchung/Reservierung über die Anforderungen Ihres Autovermieters und Ihres Ziellandes.

13. Führerschein

Der Fahrer muss mind. 1 Jahr (in einigen Ländern mind. 2 Jahre) im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) sein. Die Anmietung von Transportern erfordert die gesetzlich vorgesehene Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis muss im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bei Abschluss des Mietvertrages am Ort der Anmietung und Fahrzeugübergabe vorlegt werden. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann der Autovermieter den Abschluss des Mietvertrages und die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern. Bitte informieren Sie sich vor Buchung/Reservierung über die Anforderungen Ihres Autovermieters und Ihres Ziellandes.

14. Tankregelung

Bitte beachten Sie genau die Tankregelungen, die im Mietvertrag und den Vermietbedingungen des jeweiligen Autovermieters beschrieben sind. Eine mögliche Kostenerstattung von Treibstoff durch die ADAC Autovermietung GmbH ist ausgeschlossen.

15. Haftpflichtversicherung

Im Mietpreis des jeweiligen Autovermieters ist eine Haftpflichtversicherung enthalten. Bei den meisten Autovermietern handelt es sich dabei um eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme. Bei einigen Autovermietern ist die Deckungssumme auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindest- Haftpflichtdeckungssumme begrenzt. Bitte vergleichen Sie zu den Einzelheiten die Vermietbedingungen Ihres jeweiligen Autovermieters. Für alle Anmietungen in USA und Kanada gilt: Im Mietpreis ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung des örtlichen Autovermieters enthalten, die den fehlenden Betrag bis zu einer Deckungssumme von 1 Mio. US$ / 1 Mio. CAN$ abdeckt. Das heißt, die Zusatzversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der/die im Mietvertrag vor Ort eingetragene/n Fahrer einen Unfall verursacht hat/haben, dessen Schadenshöhe (für Personen- und Sachschäden) die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autovermieters übersteigt, allerdings nur bis zu einer Gesamtdeckungssumme (von Haftpflichtversicherung und Zusatzhaftpflichtversicherung zusammen) von 1 Mio. US$ / 1 Mio. CAN$. Dies ist auch in Ihrem Mietfahrzeuggutschein (Voucher) vermerkt. Nicht versichert durch die Haftpflichtversicherung oder die Zusatzhaftpflichtversicherung sind Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst. Diese Schäden sind unter Umständen durch eine Vollkaskoversicherung des Autovermieters gedeckt oder von der Haftungsbeschränkung des Autovermieters zugunsten des Mieters nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung umfasst. Der Versicherungsschutz kann  ganz oder teilweise entfallen, insbesondere bei Schäden infolge von Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, bei Bedienungsfehlern sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fahrers. Bitte vergleichen Sie zu den Einzelheiten die Vermietbedingungen Ihres jeweiligen Autovermieters.

16. Schäden an Ihrem Mietfahrzeug

Nach Eintritt des Schadensfalls sind folgende Punkte vor Ort zwingend zu beachten:

  • sofort Ihren jeweiligen Autovermieter oder die Mietwagenstation benachrichtigen
  • bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht
  • erstellen lassen
  • bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen
  • Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit Zustimmung Ihres jeweiligen Autovermieters durchgeführt werden.

Bitte vergleichen Sie zu den Einzelheiten die Vermietbedingungen des jeweiligen Autovermieters.

17. Erweiterung des Versicherungsschutzes

Vor Ort können Sie über den jeweiligen Autovermieter im Zusammenhang mit der Anmietung zusätzliche Versicherungen wie z.B. eine Personeninsassen- und Gepäckschutzversicherung (P.A.I.) abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich ausschließlich nach den Tarifen des jeweiligen örtlichen Autovermieters bzw. Versicherers. Eine nachträgliche Erstattung über die ADAC Autovermietung GmbH ist ausgeschlossen.

18. Haftung der ADAC Autovermietung GmbH

a. Die ADAC Autovermietung GmbH stellt, wie unter Ziffer 1. dieser Bedingungen dargestellt, nur die Vermittlung von Mietfahrzeugen zur Verfügung. Die Anmietung des Fahrzeuges stellt ein eigenes und unabhängiges Rechtsverhältnis dar, das ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Autovermieter durch den Abschluss eines gesonderten Mietvertrages am Ort der Fahrzeugübergabe zustande kommt. Die ADAC Autovermietung GmbH übernimmt daher weder eine Haftung, noch eine Garantie für das Zustandekommen, die Durchführung und die Abwicklung des Mietvertrages bzw. den Folgen des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages. Ebenso übernimmt die ADAC Autovermietung GmbH keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Autovermieters sowie für das Verhalten des Autovermieters.

b. Soweit eine Haftung der ADAC Autovermietung GmbH in Betracht kommt, haftet diese nach folgenden Vorgaben: Die ADAC Autovermietung GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ADAC Autovermietung GmbH nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung der ADAC Autovermietung GmbH beschränkt sich in diesen Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der ADAC Autovermietung GmbH oder die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Soweit die Haftung der ADAC Autovermietung GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht. Die ADAC Autovermietung GmbH haftet nicht für die fehlende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Internetdienstes und für daraus resultierende Vermögens- und Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Datenverlust. Die Haftung zwischen Ihrem Autovermieter und Ihnen als Mieter untereinander bleibt von diesen Regelungen unberührt und richtet sich insbesondere nach den dem Mietvertrag und den Vermietbedingungen.

19. Schlussbestimmungen für Portal ADAC Autovermietung (https://autovermietung.adac.de/mietwagen/ und https://autovermietung.adac.de/transporter/)

a. Rechtswahl und Gerichtsstand

Ihr Rechtsverhältnis mit der ADAC Autovermietung GmbH als Vermittler unterliegt deutschem Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Sind Sie ein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der ADAC Autovermietung GmbH
für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Rechtsverhältnisses ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach der
Vermittlung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Das für Ihren Mietvertrag geltende Recht und der Gerichtsstand für Klagen gegen Ihren jeweiligen Autovermieter richten sich nach den lokalen gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Übergabe Ihres
Mietfahrzeuges und des Abschlusses des Mietvertrages sowie nach den Vermietbedingungen Ihres Autovermieters.

b. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die ADAC Autovermietung GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher

c. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass vorliegend gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeugvermietung handelt.

20. Schlussbestimmungen für die Plattform ÖAMTC Mietwagen (www.oeamtc-mietwagen.at)

a. Rechtswahl und Gerichtsstand

Ihr Rechtsverhältnis mit der ADAC Autovermietung GmbH als Vermittler unterliegt österreichischem Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Das für Ihren Mietvertrag geltende Recht und der Gerichtsstand für Klagen gegen Ihren jeweiligen Autovermieter richten sich nach den lokalen gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Übergabe Ihres Mietfahrzeuges und des Abschlusses des Mietvertrages sowie nach den Vermietbedingungen Ihres Autovermieters.

b. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die ADAC Autovermietung GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz teil.

c. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht

Wir weisen darauf hin, dass vorliegend gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht besteht, da es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeugvermietung handelt und für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist.

ADAC Autovermietung GmbH 
Geschäftsführung: Markus Groiß, Armin Maichle, Tobias Ruoff
Hansastraße 19 - D-80686 München 
Telefon +49 (0)89 7676-0 · Telefax +49 (0)89 7676-4774 
E-Mail: autovermietung@adac.de
Eingetragen beim AG München HRB 94618 
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 811125458